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Schulische Erziehungshilfe

 

Konzept der Schulischen Erziehungshilfe am Förderzentrum Büchen

 

  1. Zielsetzung / Auftrag

Der Auftrag der Schulischen Erziehungshilfe ergibt sich aus dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung (2002, Abschnitt 4.3 „Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“): „Übersteigt das Ausmaß der auftretenden Probleme in der emotionalen und sozialen Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers die Möglichkeiten, die der jeweiligen Schule selbst zur Lösung der Probleme zur Verfügung stehen, kann das zuständige Förderzentrum (…) zur Beratung und Unterstützung hinzugezogen werden. Die Aufgabe der Sonderschullehrkraft des Förderzentrums bezieht sich dabei in der Regel auf die Beratung und Unterstützung von Einzelfällen, auf Unterrichtsberatung und Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen zur Entwicklung und Abstimmung von Sichtweisen einer Erziehungssituation, Erziehungszielen und Erziehungsmaßnahmen.“ Schwerpunkt ist hierbei die präventive Erziehungshilfearbeit in der Regelschule. Durch frühzeitige Beratung und Kooperation von Regelschule, Förderzentrum und außerschulischer Erziehungshilfe „soll der Entwicklung gravierender Erziehungsprobleme vorgebeugt werden.“

Gegebenenfalls wird mit der Klassenlehrkraft für die entsprechende Schülerin bzw. den Schüler ein Lernplan erstellt. Die Ziele werden mit den Eltern und ihrem Kind abgesprochen und formuliert. Bei der Umsetzung unterstützt das Förderzentrum die betroffenen Lehrkräfte und das weitere Umfeld.

 

  1. Rahmenbedingungen

Dem Förderzentrum Büchen stehen eine variable Anzahl an Lehrerwochenstunden für die Erziehungshilfearbeit zur Verfügung. Die Stunden werden von einer Lehrkraft für die Beratung an der Grundschule Büchen, der Grundschule Müssen und der Gemeinschaftsschule Büchen geleistet.

 

  1. Kontaktaufnahme

Die Kollegien der Regelschulen wurden über die Schulleitung, in Konferenzen sowie schriftlich über das Beratungsangebot des Förderzentrums informiert. Bei Bedarf wenden sich die ratsuchenden Lehrkräfte über einen Meldebogen an die Lehrkraft für Erziehungshilfe. Im Erstgespräch entscheidet sich dann, inwieweit eine Weiterarbeit sinnvoll ist und wie diese gestaltet werden kann.

 

  1. Beratung / Diagnostik

Im Erstgespräch wird die momentane Situation besprochen. Es wird festgestellt, welche Maßnahmen die Regelschule bereits getroffen hat und welche außerschulischen Institutionen schon an der Förderung beteiligt sind. Auf der Grundlage dieses Gespräches wird entschieden, ob eine Beratung weitergeführt wird. Ist dies der Fall, erfolgen immer eine Hospitation im Unterricht über einen Schulvormittag sowie ein erstes Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und Aktensichtung.

Auf dieser Basis entwickelt die Fachkraft E den Ist-Zustand. In Absprache mit allen Beteiligten werden die nächsten Schritte geplant. Diese können z.B. sein:

 

In der Schule:

  • Beratung von Lehrkräften im Umgang mit dem /der betreffenden Schüler/in, auch bei Konflikten, die eine Klasse betreffen,

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lernplans

  • Teilnahme an Fallbesprechungen und Klassenkonferenzen, Planung von schulischen Maßnahmen 

  • Unterstützung der Regelschullehrkraft bei Elterngesprächen und bei Gesprächen mit dem / der Schüler/in

  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Institutionen

  • Kooperation mit der Schulsozialarbeit

Außerschulisch:

  • Beratung der Eltern, z.B. Regeln und Konsequenzen zuhause, Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung

  • Unterstützung der Familie bei der Kontaktaufnahme zum ASD, zur Erziehungsberatungsstelle, zu Ärzt/innen, Therapeut/innen, KJP etc. und ggf. Begleitung zu Gesprächsterminen

  • Abstimmung von Maßnahmen mit außerschulischen Institutionen z.B. in Helferkonferenzen, regelmäßiger Austausch

 

  1. Beenden der Beratung der Schulischen Erziehungshilfe

Eine Beratungstätigkeit endet, wenn aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen deutliche Verbesserungen aufgetreten sind und die Regelschule keine Unterstützung mehr benötigt. 

In Fällen, in denen alle der Schule möglichen Maßnahmen nicht greifen, wird eine Beratung ebenfalls nicht mehr weitergeführt. Das weitere Vorgehen wird mit den entsprechenden außerschulischen Hilfen koordiniert.